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Zuzahlung bei Krankenfahrten

Für Krankenfahrten, die über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, muss  vom Versicherten eine gesetzlich festgesetzte Eigenleistung in Höhe von 10% des Fahrpreises entrichtet werden. 

Diese Eigenleistung beträgt mindestens 5,- Euro und höchstens 10,- Euro und ist für jede Hin- und Rückfahrt zu leisten.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Personen, die von ihrer Krankenkasse für das laufende Kalenderjahrahr von der gesetzlichen Zuzahlung befreit wurden (nur mit Vorlage der Befreiungskarte!)

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